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Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Kraftfahrzeug vorgeschrieben. Es wird unterschieden zwischen zulassungspflichtigen Fahrzeugen (PKW, LKW, Motorrad, Anhänger) und Fahrzeuge die ein Versicherungskennzeichen benötigen (Fahrrad mit Hilfsmotor, Mofa, Moped, Mokick, Roller bis 60 km/h) (Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h) (Quad vierrädrig bis 45 km/h) (Leichtmobil vierrädrig max. 350 kg bis 45 km/h) (Krankenfahrstühle ab 25 km/h). Für die Zulassungspflichtigen Fahrzeuge benötigen Sie für die Zulassung eine Versicherungsbestätigung. Ohne Versicherungsschutz fahren ist eine strafbare Handlung.
In der Regel bieten heute alle Versicherungsgesellschaften eine pauschale Deckung von 100 Millionen an. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme ist nur geringfügig billiger.
Für die Kfz Haftpflichtversicherung sollten Sie immer mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungen vergleichen. Es gibt teilweise große Unterschiede bei der Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes und bei den Beiträgen. Allerdings gibt es auch Unterschiede bei dem Versicherungsschutz, zum Beispiel der Auslandsschutz. Bei vielen Billiganbietern ist der Auslandsschutz nicht enthalten. Bei einem nicht verschuldeten Unfall im Ausland müssen Sie sich dann mit der ausländischen Versicherung selber auseinandersetzen. Ist der Auslandsschutz enthalten, dann bekommen Sie Ihren Schaden von der eigenen Versicherung bezahlt und diese holt sich das Geld von der ausländischen Versicherung zurück.
Schäden müssen unverzüglich bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
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