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Privathaftpflicht Versicherung
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Die Privathaftpflicht Versicherung ist keine Pflichtversicherung. Allerdings sollte jeder eine Privathaftpflicht Versicherung haben. Die Privathaftpflicht schützt vor Schäden, die Sie Anderen zufügen und zwar Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Gerade bei Personenschäden kann man ohne Versicherungsschutz sein Leben finanziell ruinieren, falls man einen Unfall als Radfahrer oder Fussgänger verursacht und jemand verletzt wird oder sogar stirbt. In diesem Fall übernimmt die Privathaftpflicht Versicherung alle Kosten, wie zum Beispiel: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, langfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen (Verdienstausfall, Pflegekosten, Entschädigung für Hinterbliebene). Solche Schäden können in Millionenhöhe entstehen. Auch eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen (Anwaltskosten, Gerichtskosten) mit dem Geschädigten übernimmt die Privathaftpflicht Versicherung. Deshalb sollten Sie bei dem Abschluß einer Privathaftpflicht Versicherung auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten bereits eine pauschale Versicherungssumme von 10 Millionen an. Die Beiträge, die Versicherungssummen, und die versicherten Leistungen für eine Privathaftpflicht sind bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich, deshalb sollten Sie auch mehrere Angebote vergleichen. Eine Familie mit Kindern, Ehepartner, Partner in Eheänlicher Gemeinschaft benötigen nur eine Haftpflichtversicherung. Schäden sollte man schnellsten bei der Versicherungsgesellschaft melden. Falls Sie kleine Kinder haben, sollten Sie darauf achten, dass Schäden von kleinen Kindern auch ohne Nachweis der Aufsichtspflichtverletzung versichert sind. Dieses ist noch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften mitversichert.
Außerdem sind bei einigen Versicherungsgesellschaften auch folgende Risiken Beitragsfrei mitversichert: Mietsachschäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen Beschädigung von gemieteten Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienhäusern und Ferienwohnungen Abwasserschäden Schlüsselschäden privat und gewerblich Gefälligkeitsschäden Forderungsausfall Tagesmutter mit Verdienst Auslandsschäden Vermietung von Einliegerwohnung und Garagen Bauherrenhaftpflicht Freizeit, Sport, Hobby (Surfbrett) Fahrzeuge: Gebrauch von nichtzulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen Kraftfahrzeuge 6 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen 20 km/h Elektrische Krankenfahrstühle nicht gewerbsmäßiges Hüten von fremden Hunden/Pferden
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